Gemäß dem Motto "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit" scheint eine lokale Medienagentur ein neues Geschäftsfeld erschlossen zu haben: Über eine durch den Inhaber der Medienagentur beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wurde uns ein Abmahnbescheid zugestellt und eine Reaktionsfrist von 24 Stunden eingeräumt. Der vermeintliche Abmahngrund stellte ein phantasievoll konstruierter "Verstoß" gegen Urheberansprüche in Verbindung mit einer Internet-Homepage dar, die von einem unserer Kunden betrieben wird.
Angesichts der beachtlichen Dreistigkeit im Vorgehen der gegnerischen Anwaltskanzlei und der abstrus hohen Forderung des Agenturinhabers wurde nach Absprache mit unserem Kunden eine seriöse Anwaltskanzlei mit dieser Angelegenheit betraut. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde selbstverständlich nicht abgegeben. Zwar ist eine Reaktion der Gegenseite seither ausgeblieben, doch verfolgen wir gelassen ihren weiteren Kurs in juristischen Untiefen jenseits des legitimen Fahrwassers.
Näheres gerne auf Anfrage.